Startseite / Zivilstand

Beglaubigte Übersetzung von Zivilstandsurkunden

Geburts-, Heirats- und Todesurkunden sowie Familienbescheinigungen, übersetzt für Zivilstandsämter und Schweizer Behörden.

Heirat in der Schweiz, Geburt eines Kindes, Einbürgerung oder Eintragung eines Ereignisses im Ausland: Zivilstandsämter verlangen für ausländische Dokumente oft eine Übersetzung.

Wir übersetzen Ihre Urkunden und beglaubigen die Übersetzung. Nennen Sie uns das zuständige Amt: Wir klären mit Ihnen die verlangte Form, mit oder ohne Apostille.

Betroffene Dokumente
GeburtsurkundeHeiratsurkundeTodesurkundeFamilienausweisLedigkeitsbescheinigungEhefähigkeitszeugnisScheidungsurteilStaatsangehörigkeitsnachweis
FAQ

Häufige Fragen

Akzeptiert das Zivilstandsamt die Übersetzung?

Die Anforderungen sind je nach Kanton und Amt verschieden. Nennen Sie uns das zuständige Amt: Wir bestätigen die verlangte Form vor Arbeitsbeginn.

Braucht es eine Apostille?

Das hängt vom Ausstellungsland ab. Die Apostille wird im Herkunftsland beantragt; wir übersetzen das apostillierte Dokument, wenn das Amt dies verlangt.

Genügt ein Foto?

Für die Offerte ja. Ein scharfes Foto oder ein Scan reicht. Für die Beglaubigung sagen wir Ihnen, ob das Original oder eine beglaubigte Kopie nötig ist.

Weitere Leistungen
Ganze Schweiz

Ein Dokument zu übersetzen?

Foto senden, Offerte erhalten.

Offerte via WhatsApp